Sofern Sie beabsichtigen, Ihren Betrieb oder einen Betriebsteil nach Art. 333 OR zu verkaufen oder sonst zu übertragen (Share Deal), gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber des Betriebs über, sofern der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt. Der bisherige Arbeitgeber und der Erwerber haften solidarisch für die Forderungen des Arbeitnehmers. Neben den gesetzlich geregelten Vorschriften gilt es insbesondere, auch die emotionalen Herausforderungen zu bewältigen.
UNSERE LEIDENSCHAFT.
Als neutrale Berater sind wir in der Lage, Emotionen aufzufangen und auszugleichen, Fragen objektiv zu beantworten, Problemstellungen sachlich zu beurteilen und den Betriebsübergang aus arbeitsrechtlicher Perspektive kompetent abzuwickeln.
Betriebsübergang. Rechte und Pflichten beachten.
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